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   BFH, 17.02.1966 - V 152/64   

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https://dejure.org/1966,1928
BFH, 17.02.1966 - V 152/64 (https://dejure.org/1966,1928)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1966 - V 152/64 (https://dejure.org/1966,1928)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1966 - V 152/64 (https://dejure.org/1966,1928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige Berufsausübung - Tätigkeit als Schlachthaustierarzt als Nebentätigkeit im Zusammenhang mit einer selbständig ausgeübten tierärztlichen Praxis - Unternehmereigenschaft im Sinne des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 549
  • BStBl III 1966, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Versicherungsvertretern - Bestehen eines

    Auszug aus BFH, 17.02.1966 - V 152/64
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) - vgl. die Urteile V 277/56 U vom 26. November 1959, BFH 70, 103; BStBl III 1960, 39, und I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, BFH 73, 827; BStBl III 1961, 567 - für die Frage der Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG das Gesamtbild der Berufsstellung einer natürlichen Person maßgebend ist.
  • BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U

    Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner Tätigkeit als

    Auszug aus BFH, 17.02.1966 - V 152/64
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) - vgl. die Urteile V 277/56 U vom 26. November 1959, BFH 70, 103; BStBl III 1960, 39, und I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, BFH 73, 827; BStBl III 1961, 567 - für die Frage der Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG das Gesamtbild der Berufsstellung einer natürlichen Person maßgebend ist.
  • BFH, 04.10.1956 - V 126/55 U

    Umsatzsteuerpflicht eines auch als nichtvollbeschäftigter Fürsorgearzt tätigen

    Auszug aus BFH, 17.02.1966 - V 152/64
    Die Vorschrift kennzeichnet nämlich die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit natürlicher Personen nur "soweit" als nicht selbständig, als die Personen weisungsgebunden sind (vgl. dazu auch das Urteil des BFH V 126/55 U vom 4. Oktober 1956, BFH 64, 65; BStBl III 1957, 24).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Hängt mit einer selbständig ausgeübten Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit sächlich zusammen, so ist diese im allgemeinen Ausfluß und Teil der selbständigen Tätigkeit, an die Widerlegung dieser tatsächlichen Vermutung sind strenge Anforderungen zu stellen (BFH BStBl III 1966, 443).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07

    Unternehmereigenschaft oder Arbeitnehmereigenschaft eines nebenberuflich tätigen

    Dieser Grundsatz kann aber nicht ausnahmslos und schematisch angewendet werden ( BFH, Urteil vom 17.02.1966 - V 152/64, BFHE 85, 549, BStBl III 1966, S. 443: Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als sog. Schlachthoftierarzt einer Gemeinde verneint).

    Wenn ein Steuerpflichtiger allerdings - wie hier - eine solche Doppelstellung (selbständige Haupttätigkeit, nichtselbständige Nebentätigkeit) geltend macht, so sind nach der Rechtsprechung des BFH strenge Anforderungen an den Nachweis zu stellen, dass er mit seiner Nebentätigkeit vollständig in den Organismus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingegliedert ist (BFH, Urteil vom 17.02.1966 a.a.O.; ebenso Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl., § 1 Rz 98 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

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